Grundsatzpapier

Bewerbung bei der Arkade

  1. Die Arkade ist eine Interessengemeinschaft Isnyer Künstlerinnen und Künstler. Sie bezieht dabei die Kunstschaffenden der umliegenden Ortschaften mit ein. Auch die auswärts lebenden Isnyer Künstlerinnen und Künstler können Mitglieder der Arkade bleiben oder werden.
  2. Auch ohne Verein e.V. arbeitet die Arkade aus Gründen der Verantwortung und Organisation mit vereinsähnlichen Konstellationen. Eine Jahressitzung ist einzuberufen!
    Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils drei Jahre eine/n 1. Vorsitzende/n, eine/n 2. Vorsitzende/n, eine/n Schriftführer/in und eine/n Kassier/erin.
    Für drei Jahre wird eine Jury-Kommission gewählt. Zu wählen sind fünf Mitglieder. Ihre Aufgabe ist über die Neuaufnahme zu entscheiden.
    Für Gemeinschaftsausstellungen wird ein Hängeteam bestimmt, das auch auf die Qualität der Arbeiten achtet.
  3. Ziel der Arkade ist die künstlerisch-schöpferische Präsentation ihrer Mitglieder bei Ausstellungen oder Veranstaltungen. Durch ihre Ausstellungen und Aktionen will sie zum kulturellen Leben unserer Stadt beitragen. Dafür ist gute künstlerische Qualität und Niveau
    erforderlich.
    Zudem wird sie bemüht sein, über unseren Raum hinaus gute Künstlerinnen und Künstler als Gäste für Ausstellungen einzuladen.
  4. 4.1 Mitglied der Arkade kann werden, wer einem Berufsverband bildender Künstlerinnen und Künstler angehört, wer eine abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie der bildenden Künste besitzt, oder eine Kunsthochschule bzw. eine entsprechende Fachschule besucht
    hat.
    4.2 Mitglied der Arkade kann werden, wer mit seinen Arbeiten, die nötige Qualifikation und Originalität nachweist, wer autodidaktisch tätig ist und dabei sein Engagement im künstlerischen Schaffen überzeugend erkennen lässt und sich der Jury der Arkade stellt.
  5. Die Bewerbung um die Mitgliedschaft ist schriftlich (gegebenenfalls mündlich) an den Vorsitzenden zu richten.
  6. Bewerberinnen und Bewerber sollten einige Werke (Originale) und einen Lebenslauf abgeben. Ort und Zeitpunkt wird mitgeteilt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Bei extremen Größen oder Gewichten wird eine Ausnahmeregelung getroffen. Wiederholt Bewerbungen sind möglich. Um vorurteilsfreie Beurteilung sind die Verantwortlichen bemüht.